Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 und 0100-600

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Kunden
Gewerbe, Industrie, Bund & Länder
Prüfung nach
DIN VDE 0100-600 & 0105-100
Grundlage
BetrSichV, DGUV V3 & V4 (Berufsgenossenschaft)
Prüffrist
3 Monate - 4 Jahre

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Unfallverhütung bei elektrischen Anlagen: Bedeutung der Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 für Unternehmen

In Deutschland geschehen jährlich über 10.000 Unfälle durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Davon sind durchschnittlich 4.000 Unfälle auf gewerbliche Einrichtungen zurückzuführen, wovon 1% tödlich enden. Bei diesen Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass Versicherer ein großes Augenmerk auf eine vorbeugende Unfallverhütung legen und die Berufsgenossenschaften bereits bei Unternehmen mit nur einem Arbeitnehmer die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 verpflichtend machen. Sollten Sie tatsächlich einmal einen Schadensfall in Ihrem Unternehmen verzeichnen, so sind Sie auf die Berufsgenossenschaft angewiesen, die in der Regel die Kosten der geschädigten Mitarbeiter trägt. Seien Sie auf alles vorbereitet und lassen Sie sich unverbindlich von der NORM Prüfservice GmbH beraten.

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Anlagenprüfung: Warum die Prüfung ein Muss ist

Ein Arbeitgeber muss für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen. Dafür sorgt die Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 und 0100-600. Zu der Sicherheit von elektrischen Anlagen gehört u.a. der regelmäßige Check der Anlage und Ihrer Komponenten. In der DGUV V3 werden alle weiteren Grundlagen für eine solche Prüfung geregelt.

In der Regel gilt, dass überall, wo elektrischer Strom zum Einsatz kommt, auch Gefahren lauern und somit eine DGUV V3 Prüfung stattfinden muss. Schließlich kann es überall zu Kurzschlüssen, Überhitzung und Bränden kommen. Das kann im schlimmsten Fall die Mitarbeiter gefährden sowie den gesamten Produktionsablauf einschränken. Die NORM Prüfservice GmbH kann Sie bei der Anlagenprüfung tatkräftig unterstützen.

Was wird bei einer Anlagenprüfung nach DGUV V3 geprüft?

Durch die Berufsgenossenschaft wurde festgelegt, dass eine Anlagenprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 regelmäßig durchgeführt werden muss. Dabei bezieht sich diese Vorschrift explizit auf die Anforderungen, die im Rahmen einer Anlagenprüfung zugrunde gelegt werden. Im Regelfall beläuft sich die Prüffrist von elektrischen Anlagen auf 4 Jahre. Zu den ortsfesten Anlagen gehören u.a. festinstallierte elektrische Verteilungen, Steckdosen, Lampen, Schaltschränke von Maschinen etc.

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind hingegen z.B. Bohrmaschinen, PCs, Mehrfachsteckdosen und Kaffeemaschinen. Diese müssen nach DIN VDE 0701 bzw. 0702 geprüft werden und sind der Geräteprüfung zuzuordnen.

Da die elektrischen Anlagen einem gewissen Verschleiß unterliegen, verändern sie sich ständig. Teilweise werden die Veränderungen durch äußerlichen Einfluss hervorgerufen. Doch in der Regel tritt der Verschleiß im normalen Betrieb auf. Schalt- und Steuervorgänge oder kurzzeitige Störungen für den Verschleiß der Anlagen können auf viele Faktoren zurückzuführen sein. Aus diesem Grund ist eine Anlagenprüfung unerlässlich. Damit alle Vorschriften bei einer Anlagenprüfung beachtet werden, muss die Prüfung von einem Fachmann gemäß TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) durchgeführt werden.

Prüfung Elektroanlagen

Sinn und Zweck einer Anlagenprüfung

Im Grunde dient die Anlagenprüfung zum Schutz des Unternehmens. In dieser Prüfung geht es schließlich darum, Gefahren und Mängel so früh wie möglich zu erkennen und zu beheben. Werden diese Mängel frühzeitig behoben, können Unternehmen mittel- und langfristig hohe Kosten einsparen. Unsachgemäß installierte und ungeprüfte elektrische Anlagen bergen oft ein Risiko für Menschen und Gebäude. Vor allem Brände werden immer wieder durch Kurzschlüsse oder andere Mängel ausgelöst. Aus diesem Grund besteht seit dem Jahr 1979 sogar die Pflicht zur regelmäßigen Geräteprüfung - zum Schutz der Personen.

Kommt ein Unternehmer dieser Pflicht nicht nach, macht er sich strafbar. Doch er macht sich nicht nur strafbar, auch riskiert er hohe Kosten und Ausfälle im Schadensfall, den Versicherungsschutz und die Schadenersatzforderungen.

Wie läuft eine Anlagenprüfung ab?

Um die Anlagenprüfung so effizient und reibungslos wie möglich ablaufen zu lassen, muss sie im Voraus gut vorbereitet werden. Schließlich muss die Prüfung von elektrischen Anlagen, im Rahmen der Elektroprüfung und der Vorgaben aus der DGUV Vorschrift 3 sowie unter Beachtung der Normen DIN VDE 0105-100 und 0100-600, meist sehr umfangreich dokumentiert werden. Außerdem können einige Anlagen lediglich Schritt für Schritt überprüft werden. Der Ablauf muss gut durchdacht und abgestimmt werden. Die Art und der Umfang einer Anlagenprüfung werden anhand von Ordnungsprüfungen festgelegt. Dazu werden die vorhandenen Unterlagen verwendet. Zudem müssen die notwendigen Mess- und Prüfausrüstungen bestimmt werden. Schließlich kann es vorkommen, dass man vom vollständigen Prüfablauf abweichen muss.

Jede Anlagenprüfung folgt denselben Prozess. Im ersten Schritt wird eine Sichtprüfung durchgeführt. Die Prüfer schauen nach der ordnungsgemäßen Kennzeichnung sowie nach Beschädigungen oder unsachgemäßer Verwendung. Im zweiten Schritt erfolgt die Durchführung vorgeschriebener Messungen. Bei den Messungen wird überprüft, wie die Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen oder der Isolationswiderstand ist. Danach erfolgt die Erprobung aller Sicherheits- und Schutzvorrichtungen. Es werden Not-Knöpfe, Prüftasten und Kontrollleuchten kontrolliert.

Wie oft sollte eine Anlagenprüfung durchgeführt werden?

Nach jeder Anlagenprüfung muss ein neuer Termin festgelegt werden. Dabei wird der nächste Prüftermin so gewählt, dass bis zu diesem Zeitpunkt eine sichere Bedienbarkeit und Nutzung der Anlagen gewährleistet ist. Die Festlegung des Prüftermins führt der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung durch. Bei dieser Beurteilung beruft er sich auf die Empfehlungen aus der letzten Prüfung sowie die Richtwerte der DGUV Vorschrift 3. Fakt ist, dass eine neu installierte sowie eine geänderte und eine instand gesetzte Anlage einer Prüfung nach DIN VDE 0100-600 bzw. DIN VDE 0105-100 unterzogen werden muss.

Die Prüfung muss auf alle Fälle, bevor die Anlage wieder in Betrieb genommen wird, stattfinden. Außerdem muss die elektrische Anlage mindestens alle vier Jahre einer Prüfung unterzogen werden.

Anlageprüfung durch NORM Prüfservice GmbH

Mit einer Anlagenprüfung durch die NORM Prüfservice GmbH sind Unternehmen, Kommunen und Gemeinden auf der sicheren Seite. Gerne stellen wir für Sie speziell qualifizierte Techniker an Ihre Seite, die für Sie die Anlagenprüfung durchführen. Zudem statten wir sie mit geeigneten Prüf- und Messinstrumenten aus, die immer auf dem neuesten Stand sind. Nach der Anlagenprüfung erhalten Sie eine Prüfplakette und ein elektronisches Messprotokoll. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Anlagenprüfung und freuen Sie sich auf einen bundesweiten Service.

Ihre Vorteile
Gerichtsfeste Dokumentation
Sie erhalten Ihre Dokumentation von uns immer bequem zum Download und noch vor der Rechnungsstellung.
Geringer Betriebsausfall
Wir reduzieren beim Prüfen Ihrer elektrischen Anlagen die den Ausfall Ihrer Produktion oder Ihres laufenden Betriebes auf ein Minimum.
Fachkräfte
Wir setzen für Ihre Prüfungen nur Elektrofachkräfte mit entsprechenden Weiterbildungen und modernster Messtechnik ein.
Kosten im Überblick
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Festpreis pro gemessene Komponente. So haben Sie Ihre Kosten schon vor der Auftragsabwicklung im Überblick.

Prüfablauf Prüfung elektrischer Anlagen

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Sichtprüfung

Die Sichtprüfung der gesamten elektrischen Anlage wird vor den Erprobungen und Messungen vorgenommen. Dabei werden Betriebsmittel, Leitungen und Bauteile in Augenschein genommen. Beispielsweise müssen die Schutzleiterverbindungen und deren Unterlegscheiben, Federringe etc. vorschriftsgemäß und in richtiger Reihenfolge angebracht sein und die Leitungen müssen die richtigen Leitungsquerschnitte haben.

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Messung

Die Messungen der elektrischen Anlage werden in umfangreichen Schritten durchgeführt und sind Bestandteil der Prüfung nach DGUV V3. Nicht immer können alle Messverfahren angewendet werden. In bestimmten Fällen muss die Isolationsmessung durch andere Messverfahren wie z.B. eine Differenzstrommessung ersetzt werden. Ein befähigter Prüfer von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln weiß genau, wann ein Ersatzmessverfahren zum Einsatz kommen muss.

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Funktionsprüfung

Die elektrische Anlage wird auf ihre Funktionalität geprüft. Diese Prüfung ist nach DIN VDE 0100 Teil 600 oder DIN VDE 0105 Teil 100 Bestandteil der Prüfung elektrischer Anlagen. Die Prüfung findet nach Abschluss der Messungen statt, vorausgesetzt, dass bis zum Abschluss der Messungen keine Mängel festgestellt worden sind, die das Einschalten der Anlage oder des Bauteils bedenklich entgegenstehen.

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Dokumentation

Im Regelfall erhalten Sie Ihre Dokumentation noch am selben Tag des Auftragsabschlusses. Hierzu erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten zu unserem NORM-Prüfmanager, in dem Sie alle Protokolle in übersichtlicher Form und gerichtsfest vorliegen haben. Ein Download im PDF und Excel-Format ist selbstverständlich auch möglich.

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